Um Sozialunternehmen bedarfsgerecht finanzieren zu können, nutzt der Social Venture Fund das volle Spektrum an Finanzierungsformen. Diese reichen von Fremdkapital mit Partizipation am Unternehmenserfolg, über Mezzanine Finanzierungen (Quasi-Eigenkapital) bis hin zu Garantien und Lizenzgebühren.

Fremdkapital + Mezzanine Kapital:
Hier handelt es sich um die gängigste Form der Beteiligung des Social Venture Fund dar. Sie ermöglicht die Unterstützung tragfähiger Geschäftsmodelle und den Erhalt des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird Fremdkapital nur in Verbindung mit einer Beteiligung am Unternehmenserfolg oder einer Wandlungsoption in Eigenkapital vergeben.
Eigenkapital:
Eigenkapitalbeteiligungen werden entweder über Inhaber- oder Vorzugsaktien eingegangen. Insbesondere werden Minderheitsbeteiligungen eingegangen, jedoch das Management aus einer Position im Beirat oder Aufsichtsrat unterstützt. Co-Investments mit anderen Eigenkapitalgebern werden bevorzugt. Eigenkapitalbeteiligungen werden nur dann eingegangen, wenn eine realistische „Exitmöglichkeit“, z.B. durch einen Trade-Sale besteht.
Garantien:
Die Tür zu so genannten „Third-Party-Lenders“, wie z.B. lokale Banken, soll geöffnet werden. Dies erfolgt über Garantien, die der Social Venture Fund für die Kredite dieser Investoren übernimmt. Für diese Garantien erhält der Fonds eine Risikokompensation.
Lizenzgebühren:
In Fällen, in denen der Social Venture Fund durch seine finanzielle Unterstützung zur
Erschaffung geistigen Eigentums beiträgt (z.B. eine bekannte Marke aufbaut), kann der Rückzahlungsanspruch in Zahlungsströme, die mit der Kapitalisierung dieses geistigen Eigentums zusammenhängen, umgewandelt werden.