Die durch den Social Venture Fund finanziell unterstützten SOZIALUNTENRNEHMEN werden anhand folgender Kriterien geprüft:
a) Starker Social Impact
Die soziale oder ökologische Wirkung eines Sozialunternehmens soll anhand festgelegter Kriterien nachvollziehbar und im jeweiligen Tätigkeitsbereich herausragend sein.
b) Finanzielle Tragfähigkeit
Die Sozialunternehmen sollen finanziell gesund sein und das investierte Kapital zzgl. einer vereinbarten Verzinsung zurückzahlen können. Bei Eigenkapitalinvestitionen soll eine realistische Möglichkeit für einen „Exit“ zu besseren Konditionen bestehen.
c) Skalierbarkeit
Das Geschäftsmodell des Sozialunternehmens soll skalierbar sein. Mit der Skalierbarkeit soll ein proportional steigender, meßbarer Social Impact erzielt werden.
d) Best-Practice
Das Geschäftsmodell des Sozialunternehmens soll zu den wirkungsvollsten und effizientesten innerhalb seiner Vergleichsgruppe gehören.
e) Ausschlusskriterien
Explizit ausgeschlossen sind Projekte, die keinen positiv-sozialen oder positiv-ökologischen Einfluss erzielen bzw. keine positive wirtschaftliche Renditeerwartung haben. Dazu gehören direkt oder indirekt insbesondere Projekte oder Unternehmen, die in den Bereichen Kernenergie, Rüstung, Suchtmittel, etc. anzusiedeln sind, solche, die Kinderarbeit nicht ausschließen sowie Organisationen mit parteipolitischer Ausrichtung und mit politisch- oder religiös fundamentalistischer Orientierung.
Der Social Venture Fund engagiert sich nicht in Turnarounds (Sanierungsfälle) oder Maß- nahmen zur reinen Arbeitsplatzsicherung. Risiko und Chancenpositionen sollten immer gleichmäßig auf alle beteiligten Gruppen verteilt sein.